Asbesthaltige Abfälle
Was ist Asbest?
Asbest ist eine Sammelbezeichnung für eine Gruppe natürlich vorkommender feinfaseriger Minerale.
Es ist hitze- und säurebeständig, zug- und reißfest und ein guter Isolator. Der große Nachteil und die gesundheitlichen Gefahren, die von Asbest ausgehen, liegen in der Eigenschaft der Fasern, sich relativ leicht abzuspalten. Dies geschieht vor allem beim Bearbeiten (selbst beim Anstrich), beim Verladen, sowie durch Verwitterung und Abrieb. Die von den frischen Bruchkanten abgesplitterten Asbestfasern können tausendmal dünner sein als ein menschliches Haar, sie verteilen sich wie Staubteilchen unbemerkt in der Luft.
Gesundheitsschädlich ist vor allem das Einatmen der Fasern. Die in der Luft verwirbelten winzigen Fasern gelangen über die Atemwege in die Lunge und können zu Krebserkrankungen führen.
Weil Asbest ein gesundheitsgefährdendes Material ist, hat der Gesetzgeber für Arbeiten mit diesem gefährlichen Stoff besonders strenge Vorschriften festgelegt, die auch für Privathaushalte gelten. Sie beinhalten u. a. das Tragen von Schutzmasken und Schutzanzügen und schreiben die richtige Entsorgung vor: Asbesthaltige Abfälle sind so zu sichern, dass während der Beförderung und beim Be- und Entladen keine Fasern freigesetzt werden!
Weich- und Spritzasbest ist schwachgebundener Asbest. Dieser setzt sich leicht frei und ist daher besonders gefährlich und ist zum Beispiel enthalten in:
• Nachtspeicheröfen
• Brandschutztüren
• Decken- und Wandbeschichtungen
• Platten für Dämm- und Wärmeschutz oder zum Isolieren von Wasserleitungen
• Heizkörperverkleidungen
• Bodenbelägen (u.a. PVC-Platten)
• Bitumenkleber
• Unterbodenschutz
Asbestzement (Eternit*) ist ein Gemisch aus Asbest und Zement; der Anteil der Asbestfasern liegt bei 10-15 %. Folgende Produkte können aus Asbestzement bestehen:
• Wellplatten
• Balkon- und Fassadenverkleidungen (Kunstschiefer)
• Aschenbecher
• Dacheindeckungen (Eternitplatten)
• Dachschindeln
• Dichtungsmaterialien
• Fensterbretter
• Blumenkästen
• Elektrokleingeräte (vor 1977 hergestellt)
*Eternit ist der handelsübliche Markenname für Asbestzement (nach dem Namen der Herstellerfirma). Sowohl die asbesthaltigen als auch die ohne Asbest (seit 1993) hergestellten modernen Platten werden unter dem Namen „Eternit“ geführt! Weil sie praktisch aber nicht zu unterscheiden sind, ist für beide Sorten die gleiche Entsorgung notwendig.
Vorsicht: bei Nachtspeicheröfen!
Gemäß der Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 519 gilt für alle Nachtspeichergeräte: Die Demontage und Entsorgung ist nur durch zugelassene (Elektro-) Fachbetriebe und durch sachkundiges Personal durchzuführen!
Alte Nachtspeicheröfen bis Baujahr 1977 sind asbesthaltig. Später hergestellte Nachtspeicherheizungen sind zwar asbestfrei, enthalten jedoch hochgiftiges Chrom in den Schamott-Steinen und PCB-haltige Schalter. Asbest, PCB und Chromat sind hochgradig krebserregende Stoffe. Eine nicht fachgerechte Zerlegung eines Nachtspeichergerätes kann eine ganze Wohnung kontaminieren. Nur durch strikte Einhaltung der entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen durch ausgewiesene Fachbetriebe ist eine Zerlegung von Nachtspeicheröfen ohne Gefährdung möglich.
Fachunternehmen beauftragen:
Die Geräte werden vom Fachbetrieb vor Ort freigeschaltet, gesichert und staubdicht abgeklebt sowie in Folie eingeschlagen und abtransportiert.
Ist der Transport des kompletten Gerätes nicht möglich, erfolgt durch den Fachbetrieb eine Zerlegung bei Unterdruck bereits im Haus. Die Einzelteile müssen für den Transport ebenfalls entsprechend gesichert werden.
Sanierungsarbeiten am Bau sollten Sie am besten von einem Fachbetrieb durchführen lassen, der sich gleichzeitig um die Entsorgung kümmert. Achten Sie darauf, dass der Betrieb den Sachkundenachweis nach der Gefahrstoffverordnung TRGS 519 (Regelwerk zum Umgang mit Asbest) vorweisen kann.
Die Auftragsvergabe an einen Mitgliedsbetrieb der Dachdeckerbetriebe der Innung Dortmund und Lünen ist ein wirkungsvoller Schutz, um einen seriösen Anbieter zu erreichen. Folgende Punkte sind bei der Demontage zu beachten: Um das Freisetzen der gesundheitsschädlichen Fasern zu minimieren, sollte das Material vor Beginn der Arbeiten befeuchtet und bei den Arbeiten möglichst nicht beschädigt werden. Eine P2-Atemschutzmaske und ein Einmal-Schutzanzug sind zu tragen.
Für private und kleingewerbliche Anlieferungen ist die kreisweite Annahmestelle für asbestzementhaltige Produkte die Inertstoffdeponie in Kamen-Heeren-Werve.
Zum eigenen Schutz und zum Schutz des Personals vor Ort werden Asbestzementabfälle nur verpackt, in entsprechend gekennzeichneten und verschlossenen Gewebesäcken mit Hebeschlaufe (sog. Plattensäcke, Mini-Asbestsäcke oder Big-Bags). Die Abgabe ist kostenpflichtig (Preise auf Anfrage).
Die Big-Bags können an allen GWA-Wertstoffhöfen käuflich erworben werden, sie sind in zwei Größen erhältlich:
- ca. 900 Liter = 90 x 90 x 110 [cm], 15€ / Stück inkl. MwSt.
- ca. 1200 Liter = 320 x 125 x 30 [cm], 22€ / Stück inkl. MwSt.
- NEU: Mini-Asbestsäcke, 80 Liter, 2€ / Stück inkl. MwSt.
Vorsicht: Asbestzement/Eternit darf nicht in den Bauschutt entsorgt werden!
Asbesthaltige Stoffe dürfen nicht mit Bauschutt vermischt entsorgt werden. Beim Verladen, Transport und Umladen auf dem Wertstoffhof sowie spätestens bei der Aufarbeitung des Bauschutts in den Anlagen durch Brechen und Schreddern könnten sonst Asbestfasern in großer Menge freigesetzt werden und die Umwelt kontaminieren.
Kleinmengenregelung:
Private Haushalte dürfen pro Jahr maximal 2 Tonnen asbesthaltiger Materialien kostenpflichtig anliefern.
Wiederverwendungsverbot:
Es ist verboten, asbesthaltige Stoffe an Dritte abzugeben, zu verschenken oder zu exportieren oder anderweitig in Verkehr zu bringen!
Einzige Abgabemöglichkeit im Kreis Unna für asbesthaltige Abfälle ist der Wertstoffhof Kamen. Weitere Angebote des Wertstoffhofs gelten ausschließlich für Kamener Bürger.
GWA Wertstoffhof Kamen-Heeren-Werve
Mühlhauser Straße
59174 Kamen
Annahmezeiten für asbesthaltige Materialien:
Montag – Freitag
9.00 – 16.00 Uh
Abgabe von Asbestzementabfälle: nur verpackt, in entsprechend gekennzeichneten und verschlossenen Gewebesäcken mit Hebeschlaufe (sog. Plattensäcke, Mini-Asbestsäcke oder Big-Bags).
Flyer „Asbesthaltige Abfälle“