FAQ
Häufig gestellte Fragen.
In den Abschnitten „Privathaushalte“ und „Gewerbe“ finden Sie Antworten zu den häufigsten Fragen. Ansonsten können Sie uns auch gerne jederzeit kontaktieren.
FAQ für Privathaushalte
Sie möchten einen bestimmten Abfall entsorgen und wissen nicht wohin damit?
Nutzen Sie unseren Entsorgungswegweiser. Wählen Sie Ihren Wohnort und aus der Stichwortliste Ihren Abfall aus. Sie erhalten dann eine Übersicht der möglichen Abgabestellen mit Angabe von Preisen bzw. Gebühren.
Wann werden die Abfallkalender verteilt? Wo kann ich einen Abfallkalender erhalten?
Die Abfallkalender werden zum Jahresende an alle Haushalte verteilt. Wenn Sie keinen erhalten haben, wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro Ihrer Kommune.
Sie können den Abfallkalender Ihrer Kommune auch über den nachstehenden Link aufrufen.
Dort können Sie sich auch ganz einfach einen individuellen Abfuhrplan für Ihre Straße erstellen.
Kann ich die Größe der Abfallgefäße ändern?
Das Tonnenvolumen kann dem Bedarf angepasst werden. Die angebotenen Tonnengrößen sind in den Kommunen teilweise unterschiedlich.
Eine Tonnenänderung kann nur über den Eigentümer direkt bei der jeweiligen Kommune vorgenommen werden.
Was gehört in die Altglassammlung?
In die Altglascontainer dürfen nur Einwegflaschen und -behältnisse (z. B. Weinflaschen, Marmeladengläser).
Achten Sie bitte auf die farbliche Trennung, damit der Verwertungsprozess nicht gestört wird! Schwarz oder blau gefärbtes Glas kommt übrigens in den Grünglascontainer.
Bleikristall und Fensterglas (auch Aquarien) haben eine andere chemische Zusammensetzung und einen anderen Schmelzpunkt. Deshalb dürfen diese Materialien NICHT in den Altglascontainer!
Wohin mit leeren Druckerpatronen und Tonerkartuschen?
Da es sich dabei um wertvolle Produkte handelt, die wieder neu befüllt und verwendet werden können, sollten sie nicht in den Hausmüll geworfen werden.
Die Sammlung ist ein wichtiger Beitrag zum Umweltschutz: So entstehen aus "Abfall" neue Produkte, den Originalteilen gleichwertig und für die meisten gängigen Druckermodelle passend. Defekte Druckerpatronen werden nach europäischen Umweltbestimmungen fachgerecht entsorgt.
Leere Tintenpatronen und Tonerkartuschen können kostenfrei zu den gewohnten Öffnungszeiten an allen GWA-Wertstoffhöfen abgegeben werden.
Was ist Bauschutt? Was ist Baumisch-Abfall?
Zum Bauschutt gehören Steine, Fliesen und Sanitärkeramik. Bauschutt kann am Wertstoffhof kostenpflichtig abgegeben werden.
NICHT zum Bauschutt gehören z. B. Folien, Heraklith, Metall, Rigips, Teerpappe, Zementsäcke oder Mineralfaserabfälle! Achten Sie darauf, den Bauschutt nicht mit diesen Abfällen zu vermischen. Die Entsorgung von Baumischabfällen kostet ein Mehrfaches der Bauschuttentsorgung. Baumischabfälle nimmt der Wertstoffhof NICHT an!
Bauschutt und Baumischabfälle sind KEIN Sperrmüll!
Wie entsorge ich Renovierungsabfälle?
Trennen Sie Ihre Renovierungsabfälle möglichst in verschiedene Abfallfraktionen wie z. B. Holz, Metall, Rigips, Bauschutt, Tapetenreste etc. Damit reduzieren Sie Ihre Entsorgungskosten erheblich. Eine Vermischung dieser Abfälle hätte die Berechnung zum deutlich höheren Baumischabfall-Preis zur Folge.
Bei Renovierungen größeren Umfangs können auch Container sinnvoll sein.
Wie entsorge ich Teppich oder Teppichboden?
Teppichbodenreste gehören zum Restmüll und dürfen über die graue Tonne entsorgt werden. Reicht das Tonnenvolumen dazu nicht aus, können Sie kommunale Beistellsäcke verwenden. Größere Mengen können auch am Wertstoffhof kostenpflichtig abgegeben werden.
Gerollte Teppiche oder Teppichböden können Sie über die Sperrmüllabfuhr entsorgen.
Welche Abfälle nimmt der Umweltbrummi an?
Der Umweltbrummi nimmt schadstoffhaltige Abfälle, wie z. B. Farben und Lacke, Batterien etc. in haushaltsüblichen Mengen kostenlos an.
Was darf in die Biotonne?
Alle organischen Abfälle aus Küche und Garten:
z. B. Baum- und Strauchschnitt, Blumen und Blumenerde, Fleisch-, Fisch- und andere Essensreste (roh, gekocht oder gebraten etc.), Kaffeefilter, Obstreste und -schalen.
Welche Serviceartikel bieten Sie rund um die Biotonne an?
An unseren Betriebsstellen sind Serviceartikel erhältlich, mit denen Sie sich die Bioabfallsammlung ein wenig vereinfachen können:
• Vorsortiergefäß (Mülli; zur getrennten Sammlung der Bioabfälle)
• Papiertüten (werden in den Mülli hineingestellt)
• Papiersäcke (werden in die Biotonne hineingestellt, u. a. um sie sauberer zu halten)
Welche Beutel kann ich für die Bioabfallsammlung verwenden?
Herkömmliche Plastikbeutel und auch die sogenannten „kompostierbaren Kunststofftüten“ aus Maisstärke dürfen nicht in die Biotonne. Sie verrotten nicht bzw. zu langsam und stören den Kompostierungsprozess.
Verwenden Sie Tageszeitungen oder die bei uns preiswert erhältlichen nassfesten Papiertüten (Müllitüten).
Wie kann ich schlechten Gerüchen, Maden und dem Festfrieren von Abfällen in der Biotonne entgegenwirken?
Es ist in jedem Falle hilfreich, Papiertüten zu verwenden bzw. die Bioabfälle in Zeitungspapier einzuwickeln.
Kann ich mich von der Biotonne befreien lassen?
Ja, auf Antrag bei Ihrer Kommune. Sie verpflichten sich dann dazu, alle anfallenden Bioabfalle schadlos auf Ihrem Grundstück zu kompostieren!
Beachten Sie bitte, dass für eine schadlose Kompostierung ein geeigneter Standort für den Komposter im Garten zur Verfügung stehen muss und ein gewisser zeitlicher Aufwand für die Pflege (z. B. Umschichtung) einzukalkulieren ist. Außerdem ist zu gewährleisten, dass der selbst produzierte Kompost auch auf den eigenen Flächen wieder einzubringen ist.
Den Antrag stellen Sie im zuständigen Rathaus.
Seit der Leerung ist meine Biotonne verschwunden, was kann ich tun?
Möglicherweise wurde die Tonne nach der Leerung fälschlicherweise beim Nachbarn gegenüber oder nebenan abgestellt. In seltenen Fällen kann die Tonne auch in die Schüttung des Müllfahrzeugs gefallen sein.
Falls die Tonne nicht wieder aufzufinden ist, wenden Sie sich bitte an Ihre Kommune.
Was gehört in die Papiertonne (Blaue Tonne)?
Altpapier und Kartonagen wie z. B. Zeitungen, Zeitschriften, Hefte, Briefumschläge, Kataloge, Broschüren sowie Verkaufsverpackungen aus unbeschichtetem Papier (z. B. Mehl- und Zuckertüten) bzw. Pappe z. B. (Faltschachteln, Kartons).
Seit der Leerung ist meine Papiertonne verschwunden. Was kann ich tun?
Möglicherweise wurde die Tonne nach der Leerung fälschlicherweise beim Nachbarn gegenüber oder nebenan abgestellt.
In seltenen Fällen kann die Tonne auch in die Schüttung des Müllfahrzeugs gefallen sein.
Falls die Tonne nicht wieder aufzufinden ist, wenden Sie sich bitte an Ihre Kommune.
Was gehört eigentlich noch in die Restmülltonne?
Bei sorgfältiger Trennung bleibt nur noch eine geringe Menge Restmüll übrig. Helfen auch Sie mit, Müll zu vermeiden und damit unsere Umwelt zu entlasten. Eine individuelle Tonnengröße hilft beim Sparen.
Über die Restmülltonne werden alle nicht verwertbaren Abfälle entsorgt, zum Beispiel:
- Asche
- Audiokassetten, Videokassetten, Tonbänder
- Glühbirnen
- Haustierstreu
- Hygieneartikel (z. B. Watte, Binden, Windeln)
- Kehricht
- Keramik, Porzellan
- Staubsaugerbeutel
- Tapetenreste
- Unbrauchbare Textilien/Schuhe
- Zigarettenkippen
- ...
Wohin mit meinen Tapetenresten?
Tapetenreste gehören aufgrund der anhaftenden Putz- und Kleisterretse zum Restmüll und dürfen über die graue Tonne entsorgt werden. Außerdem enthalten Tapeten häufig Kunststoff- oder Textilanteile. Deshalb gehören auch unbenutzte, nicht gebrauchte Tapetenrollen nicht zum Altpapier, sondern in den Restmüll.
Reicht das Volumen der Restmülltonne nicht aus, bietet sich die Verwendung der kommunalen Beistellsäcke an, die von der Müllabfuhr bei der Leerung der Restmülltonnen mitgenommen werden. Im Kaufpreis dieser Beistellsäcke sind die Entsorgungskosten bereits enthalten. Fragen Sie die GWA-Abfallberatung nach den Verkaufsstellen in Ihrem Wohnort!
Tapetenreste sind KEIN Sperrmüll!
Wie entsorge ich Glühbirnen?
Glühbirnen gehören aufgrund ihrer Materialzusammensetzung nicht in den Altglascontainer, sondern in die Restmülltonne.
Wie kann ich Altmedikamente entsorgen?
Keinesfalls dürfen Altmedikamente in das Waschbecken oder die Toilette gegeben werden, da sie den Wasserkreislauf belasten!
Abgelaufene oder nicht mehr benötigte Medikamente, deren Beipackzettel keine speziellen Hinweise für die Entsorgung enthalten, können über die Restmülltonne entsorgt werden! Geben Sie die Medikamente - damit sie als solche nicht zu erkennen sind - möglichst vermischt mit anderen Abfällen in einem zugeknoteten Müllbeutel in den Restmüll. Das hilft, Missbrauch durch Dritte auszuschließen. Medikamente gehören nicht in Kinderhände!
Tabletten können in den Blistern bleiben. Einwegspritzen und Kanülen sollten vorher in stichfesten Behältnissen gesammelt werden. Auch gebrauchte Verbände, Pflaster und Mullbinden gehören allesamt ebenfalls in die Restmülltonne.
Umverpackungen und Beipackzettel lassen sich im Altpapier entsorgen.
Wer ganz sicher gehen möchte, dass Altmedikamente nicht in unbefugte Hände geraten, kann sie auch kostenlos an den GWA-Schadstoffannahmestellen und am Umweltbrummi abgeben.
Seit der Leerung ist meine Restmülltonne verschwunden. Was kann ich tun?
Möglicherweise wurde die Tonne nach der Leerung fälschlicherweise beim Nachbarn gegenüber oder nebenan abgestellt.
In seltenen Fällen kann die Tonne auch in die Schüttung des Müllfahrzeugs gefallen sein.
Falls die Tonne nicht wieder aufzufinden ist, wenden Sie sich bitte an Ihre Kommune.
Was gehört in die Wertstofftonne?
In die Wertstofftonne gehören alle Verpackungsabfälle aus Kunststoff, Metall und Verbundmaterialien, die bisher im Gelben Sack bzw. in der Gelben Tonnegesammelt wurden (z. B. Joghurtbecher, Shampooflaschen, Konservendosen und Trinkpäckchen) sowie weitere sogenannte "stoffgleiche Nichtverpackungen", sofern sie von der Größe her in die Tonne passen (z. B. Eimer, Spielzeug, Zahnbürsten, Kochtöpfe, Bestecke).
Gegenstände, die nicht in die Werstofftonne passen, gehören zum Sperrmüll.
Seit der Leerung ist meine Wertstofftonne verschwunden. Was kann ich tun?
Möglicherweise wurde die Tonne nach der Leerung fälschlicherweise beim Nachbarn gegenüber oder nebenan abgestellt.
In seltenen Fällen kann die Tonne auch in die Schüttung des Müllfahrzeugs gefallen sein.
Falls die Tonne nicht wieder aufzufinden ist, wenden Sie sich bitte an Ihre Kommune.
Was muss ich bei der Entsorgung von Batterien und Akkus beachten?
Leere bzw. ausrangierte Batterien und Akkus gehören nicht in den Hausmüll, sondern müssen gesondert entsorgt werden. Sie enthalten nicht nur wertvolle Metalle, sondern auch umweltschädliche Schwermetalle.
Der Gesetzgeber sieht deshalb vor, dass Hersteller und Handel Batterien und Akkus unentgeltlich zurücknehmen müssen und Endnutzer zur Rückgabe verpflichtet sind. Besondere Aufmerksamkeit gilt den sogenannten Hochleistungsbatterien (z. B. aus Smartphones, Tablets oder Laptops). Für beschädigte Hochenergiebatterien bzw. Hochleistungsbatterien und -akkus gelten dabei besondere Sicherheits- und Transportvorschriften. Batterien und Akkus sind mit dem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne versehen.
Wie entsorge ich Elektrogeräte?
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass ausrangierte Elektro- und Elektronikgeräte aus privaten Haushalten getrennt vom Hausmüll gesammelt werden müssen. Das gilt sowohl für Kleingeräte (z. B. Handy, Rasierer) als auch für Großgeräte (z. B. Fernseher, Kühlschrank, Waschmaschine).
Der Verbraucher hat das Recht auf die kostenlose Abgabemöglichkeit, aber auch die Pflicht, selbst kleinere Elektrogeräte nicht über die Restmülltonne zu entsorgen. Ausrangierte Elektrogeräte können kostenlos am Wertstoffhof und z. T. im Handel abgegeben werden.
Elektrogroßgeräte können Sie auch im Rahmen der Sperrmüllabfuhr abholen lassen - für die Abholung fallen jedoch Gebühren an.
Wie entsorge ich Energiesparlampen oder Leuchtstoffröhren?
Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren unterliegen dem Elektogesetz (ElektroG). Sie enthalten neben elektronischen Bauteilen auch hochgiftiges Quecksilber. Geben Sie die ausgedienten Leuchtmittel kostenlos am Wertstoffhof oder am Umweltbrummi ab.
Bitte achten Sie darauf, dass die Lampen nicht zerbrechen, damit kein Quecksliber austreten kann.
Wie entsorge ich LED-Lampen?
LEDs unterliegen dem Elektogesetz (ElektroG), da sie elektronische Bauteile enthalten. Sie können kostenlos am Wertstoffhof abgegeben werden.
Was gehört zum Sperrmüll?
Als Sperrmüll gilt ausgedienter sperriger Hausrat wie Einrichtungs- bzw. Gebrauchsgegenstände, die wegen ihrer Größe, Beschaffenheit oder des Gewichts nicht in die Abfallbehälter passen und daher nicht mit dem Hausmüll in einer Mülltonne entsorgt werden können. Sperrmüll können Sie selbst wegbringen oder wird auf Anforderung gesondert abgeholt.
Zum Sperrmüll gehören z. B. zerlegte Möbel, Matratzen oder zusammengerollte Teppiche.
Renovierungsabfälle gehören NICHT zum Sperrmüll!
Welche Serviceartikel bieten Sie rund um die Biotonne an?
An unseren Betriebsstellen sind Serviceartikel erhältlich, mit denen Sie sich die Bioabfallsammlung ein wenig vereinfachen können:
Vorsortiergefäß (Mülli; zur getrennten Sammlung der Bioabfälle)
Papiertüten (werden in den Mülli hineingestellt)
Papiersäcke (werden in die Biotonne hineingestellt, u. a. um sie sauberer zu halten)
Wie beauftrage ich eine Sperrmüllabfuhr?
Die Sperrmüllabfuhr ist gebührenpflichtig und wird bei der jeweiligen Kommune durch den Kauf einer Sperrmüllkarte beauftragt.
In den Abfallkalendern einiger Kommunen sind bereits Sperrmüll-Anforderungskarten mit entsprechenden Vordrucken bzw. Erläuterungen enthalten! In diesen Fällen reicht es häufig, die Karte auszufüllen und abzusenden.
Was sind eigentlich schadstoffhaltige Abfälle?
Gefahrensymbole oder -hinweise auf Verpackung oder Gebrauchsanweisung deuten auf umwelt- bzw. gesundheitsschädliche Inhaltsstoffe hin. Aufgrund ihrer besonderen Zusammensetzung bzw. Eigenschaften und der daraus resultierenden Gefahren dürfen sie nicht über die üblichen Wege entsorgt werden. Sie bedürfen einer getrennten Erfassung und einer speziellen Behandlung. Schadstoffhaltige Abfälle dürfen keinesfalls in den Hausmüll oder in die Toilette gegeben werden!
Geben Sie sie kostenlos bei einer GWA-Schadstoffannahmestelle ab!
Wie entsorge Altöl?
Bewahren Sie bitte den Kaufbeleg auf, wenn Sie Motoröl kaufen! Sie können dann ihr Altöl kostenlos in der Menge dort zurückgeben, wo sie das Motoröl gekauft haben!
Falls Sie keinen Kaufbeleg mehr besitzen, können Sie Altöl an einer unseren stationären Schadstoffsammelstellen kostenpflichtig abgeben. Der Umweltbrummi nimmt kein Altöl an.
Wie entsorge ich Farben und Lacke?
Flüssige Farbreste und Lacke können Sie am Umweltbrummi oder an unsere stationären Schadstoffannahmestellen kostenfrei abgeben.
Eingetrocknete Farbreste können Sie aus dem Behältnis auskratzen und in die Restmülltonne und das leere Gefäß in die Wertstofftonne geben.
Wofür benötige ich einen Container?
Ein Container bietet sich z. B. an, wenn Sie renovieren, umbauen oder Ihren Garten neu gestalten.
Welche Containertypen und -größen bieten Sie an?
Der bei unseren privaten Kunden beliebstete Container ist der 7 m³-Absetzcontainer. Er ist mit oder ohne Deckel erhältlich.
Wie kann ich einen Container bestellen?
Rufen Sie uns an unter 02306 – 92 99 60. Wir erstellen Ihnen gern unverbindlich ein Angebot.
Ist der GWA-Kompost mit einem Gütesiegel ausgezeichnet?
Unser Kompost ist mit dem RAL-Gütesiegel augezeichnet.
Dürfen Essensreste auf den Kompost?
Ja, sachgerechte Kompostierung vorausgesetzt: Material regelmäßig und gut vermischen, abdecken und feucht halten!
Leider wird Kompostieren sehr oft als "Aufhäufen von organischen Abfällen aus Küche und Garten" missverstanden. In diesen Fällen besteht grundsätzlich die Gefahr, dass bei Zugabe von Essensresten Ratten angelockt werden.
Fallen regelmäßig größere Mengen an Essensresten an, ist es sinnvoller, diese über die Biotonne der Kompostierung zuzuführen.
Darf Katzenstreu oder andere Kleintierstreu auf den Kompost?
Nein. Tierkot sollte aus hygienischen Gründen nicht im Garten kompostiert werden. Katzenstreu, Hundekot und andere Tierstreu gehört auch nicht in die Biotonne! Bitte im Müllbeutel über die Restmülltonne entsorgen.
Sind Schalen von Zitrusfrüchten kompostierbar?
Grundsätzlich ja. Die Schalen von Zitrusfrüchten verrotten bei sachgerechter Kompostierung ebenso wie alle anderen organischen Materialien. Dies gelingt durch konsequentes Einhalten der Regeln "zerkleinern - mischen - feucht halten und immer zudecken".
Sind Kompostierzusätze notwendig?
Nein. Auf die im Handel angebotenen Kompostierzusätze und –starter kann man verzichten. Bei fachgerechter Kompostierung kommt der Abbauprozess von allein in Gang, wenn die Regeln (Zerkleinern – mischen – feucht halten - zudecken) eingehalten werden.
FAQ für Gewerbebetriebe
Was muss ich tun, wenn ich in meinem Betrieb die Abfallmengenströme optimieren oder mich grundsätzlich zum Abfallmanagement beraten lassen will?
Wir helfen Ihnen gerne weiter. Rufen Sie uns bitte an unter 0 23 03 / 284-145.
Wie kann ich als gewerbetreibender Abfallerzeuger Abfälle anliefern?
Bei Barzahlung können Sie direkt zu den für die jeweiligen Abfälle zugelassenen Entsorgungsanlagen fahren:
Wertstoffaufbereitungsanlage Bönen
Kompostwerk/Umladeanlage Fröndenberg-Ostbüren
Inertstoffdeponie Kamen-Heeren-Werve
Wertstoffzentrum Nord, Lünen
Wollen Sie auf Rechnung entsorgen oder haben Sie größere Abfallmengen, sprechen Sie uns bitte an.
Erhalte ich einen Nachweis über die ordnungsgemäße Entsorgung meines Abfalls?
Bei nicht gefährlichen Abfällen:
Sie erhalten einen Liefer-/Wiegeschein.
Bei gefährlichen Abfällen (im Rahmen der Kleinmengenregelung):
Sie erhalten einen Anlieferungsschein.
Bei gefährlichen Abfällen in größeren Mengen:
Sie erhalten einen Sammelnachweis bzw. einen Einzelnachweis.
Woher bekomme ich als Gewerbetreibender weitere Informationen wie z. B. Preislisten o. ä.?
Preislisten finden Sie auf den Seiten der jeweiligen Betriebsstellen.
Sie können uns auch gerne anrufen oder nutzen Sie unser Formular für eine Online-Entsorgungsanfrage.
Wie schnell kann die GWA meinen Anforderungen (z. B. Containerbestellung) nachkommen?
In der Regel stellen wir Container werktags innerhalb von 24 Stunden für Sie bereit.